Wespennest entfernen — Was erlaubt ist und was der Profi macht

Wer im Sommer plötzlich ein Wespennest unter dem Dachvorsprung, im Rollladenkasten oder im Gartenschuppen entdeckt, möchte es am liebsten sofort loswerden. Verständlich — aber nicht immer so einfach umsetzbar. Denn Wespen stehen in Deutschland unter Artenschutz, und wer ein Nest eigenmächtig zerstört, riskiert ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro.

Bevor Sie handeln, lohnt es sich, die Rechtslage zu kennen und zu verstehen, wann ein Eingriff überhaupt notwendig ist.

Artenschutz und Rechtslage: Was ist erlaubt?

Alle heimischen Wespenarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Das bedeutet: Nester dürfen grundsätzlich nicht mutwillig zerstört oder beschädigt werden. Wer ein Nest entfernen möchte, braucht dafür einen triftigen Grund — und in vielen Fällen eine behördliche Ausnahmegenehmigung.

Als anerkannte Gründe gelten zum Beispiel:

  • Das Nest befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Personen, die allergisch auf Wespenstiche reagieren
  • Es besteht eine konkrete Gefährdung durch die Nestlage (z. B. direkt am Eingang, in einem Kinderspielbereich)
  • Das Nest sitzt in einem Bereich, der regelmäßig genutzt werden muss und nicht gemieden werden kann

Wichtig: Allein das Vorhandensein eines Nestes im Garten reicht nicht als Grund aus. Wer unsicher ist, sollte zuerst das zuständige Ordnungsamt oder die untere Naturschutzbehörde kontaktieren. Diese können eine Ausnahmegenehmigung erteilen oder einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Wespen vertreiben statt entfernen — was wirklich hilft

Bevor es zur Nestentfernung kommt, gibt es einige Maßnahmen, mit denen Sie Wespen legal und ohne Eingriff ins Nest auf Abstand halten können. Diese Methoden sind besonders sinnvoll, wenn das Nest an einem wenig frequentierten Ort sitzt und keine direkte Gefahr besteht.

  • Gerüche nutzen: Wespen reagieren empfindlich auf bestimmte Düfte. Nelkenöl, Kaffeepulver (angebrannt) oder Lavendel können in der Nähe des Nestes platziert werden.
  • Bereich meiden: Klingt banal, ist aber oft die einfachste Lösung — besonders wenn das Nest im Herbst ohnehin abstirbt.
  • Keine Süßspeisen in der Nähe: Offene Getränke, Obst oder Grillgut ziehen Wespen an. Wer diese Quellen beseitigt, reduziert den Druck erheblich.
  • Ablenkungsfütterung: Ein Stück Fleisch oder Fisch in einiger Entfernung kann Wespen temporär umlenken — kein Dauerlösung, aber kurzfristig wirksam.

Finger weg von Hausmitteln wie Wasser, Feuer oder Insektenspray direkt am Nest. Das reizt die Tiere massiv und erhöht die Stichgefahr erheblich. Ein aufgeschrecktes Wespenvolk kann mehrere Hundert Tiere mobilisieren.

Wann muss der Profi ran — und was kostet das?

Wenn das Nest entfernt werden muss, sollte das ein zertifizierter Schädlingsbekämpfer übernehmen. Er kennt die rechtlichen Voraussetzungen, verfügt über die nötige Schutzausrüstung und kann das Nest fachgerecht behandeln — oft ohne es vollständig zu zerstören, wenn eine Umsiedlung möglich ist.

Was den Profi auszeichnet:

  • Einschätzung, ob eine Genehmigung nötig ist
  • Artbestimmung — denn Hornissen sind noch strenger geschützt als Wespen
  • Einsatz zugelassener Mittel in korrekter Dosierung
  • Sicherheit für alle Beteiligten

Die Kosten für eine professionelle Wespennestentfernung liegen je nach Lage, Nestgröße und Aufwand typischerweise zwischen 80 und 300 Euro. Schwer zugängliche Stellen — etwa im Dachstuhl oder hinter Verkleidungen — können teurer werden. Manche Gemeinden übernehmen die Kosten teilweise, wenn ein Gesundheitsrisiko nachgewiesen wird. Es lohnt sich, beim Ordnungsamt nachzufragen.

Ein Wespennest, das im Herbst abstirbt, muss übrigens nicht zwingend entfernt werden. Ab Oktober sind die Völker in der Regel erloschen. Das leere Nest kann dann gefahrlos beseitigt werden — und wird im Folgejahr nicht wieder besiedelt, da Wespen keine alten Nester nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall eine Nestentfernung rechtfertigt, helfen geprüfte Fachbetriebe bei der Einschätzung und übernehmen auf Wunsch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen

Grundsätzlich nein — Wespen sind in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Eine eigenmächtige Zerstörung des Nestes kann mit einem Bußgeld von bis zu 65.000 Euro geahndet werden. Eine Entfernung ist nur mit triftigem Grund und in vielen Fällen mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Im Zweifel das Ordnungsamt kontaktieren.

Die meisten Wespenvölker sterben mit dem ersten Frost im Herbst ab — in der Regel zwischen Oktober und November. Danach ist das Nest leer und kann gefahrlos entfernt werden. Wespen besiedeln alte Nester im nächsten Jahr nicht erneut.

Die Kosten liegen je nach Aufwand, Nestgröße und Zugänglichkeit typischerweise zwischen 80 und 300 Euro. Schwer erreichbare Nester — etwa im Dachstuhl oder hinter Verkleidungen — können teurer sein. In manchen Gemeinden werden die Kosten bei nachgewiesenem Gesundheitsrisiko teilweise übernommen.

Ja. Hornissen sind in Deutschland streng geschützt und dürfen unter keinen Umständen ohne behördliche Ausnahmegenehmigung bekämpft oder umgesiedelt werden. Wer ein Hornissennest entdeckt, sollte unbedingt die untere Naturschutzbehörde oder einen Fachbetrieb kontaktieren.

Bestimmte Gerüche wie Nelkenöl, Lavendel oder angebranntes Kaffeepulver können Wespen in der Nähe des Nestes stören. Offene Süßspeisen und Getränke sollten konsequent abgedeckt werden. Direkte Eingriffe am Nest — etwa mit Wasser, Feuer oder Spray — sind gefährlich und können das Volk massiv aufschrecken.

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