Kammerjäger für Tauben — professionelle Taubenabwehr und Bekämpfung an Gebäuden
Schädlingslexikon

Kammerjäger für Tauben — Schädlingsbekämpfung

Taubenbefall an Gebäuden erfordert sofortiges Handeln, da Kot, Parasiten und Folgeschäden die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner ernsthaft gefährden.

Tauben — Fakten auf einen Blick

Wissenschaftlicher Name Columba livia forma domestica
Ordnung Taubenvögel (Columbiformes)
Körperlänge 29–37 cm
Gewicht 250–400 g
Lebensdauer 3–5 Jahre (wild), bis 15 Jahre (in Gefangenschaft)
Brutzeit Ganzjährig, Hauptsaison März–Oktober
Gelege 2 Eier pro Brut, bis zu 8 Bruten pro Jahr
Typische Fundorte Dachvorsprünge, Balkone, Fensterbänke, Industriegebäude, Brücken

Biologie und Erkennungsmerkmale der Stadttaube

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Die Stadttaube (Columba livia forma domestica) ist die verwilderte Nachfahrin der Felsentaube und zählt zu den häufigsten Kulturfolger-Vögeln in deutschen Städten. Sie hat sich optimal an das Leben in urbanen Umgebungen angepasst: Gebäudevorsprünge, Dachböden und Brückenunterkonstruktionen ersetzen für sie die natürlichen Felsnischen ihrer Vorfahren. Ihre Anpassungsfähigkeit, kombiniert mit einer außergewöhnlich hohen Reproduktionsrate, macht sie zu einem der hartnäckigsten Schädlinge im Gebäudebereich.

Stadttauben sind in ihrer Erscheinung sehr variabel, da sie aus verwilderten Haustauben verschiedenster Rassen hervorgegangen sind. Dennoch lassen sich typische Merkmale beschreiben, die eine sichere Identifikation ermöglichen:

  • Gefieder: Meist blaugrau mit zwei dunklen Flügelbinden, Halsgefieder mit grün-violettem Schimmer; Farbvarianten von weiß über braun bis schwarz möglich
  • Körperbau: Gedrungener Rumpf, kurzer Hals, kleiner Kopf; Körperlänge 29–37 cm, Flügelspannweite bis 68 cm
  • Schnabel: Kurz, gerade, an der Basis mit weißlicher Wachshaut (Cere)
  • Augen: Orange bis rotbraun, auffällig groß
  • Füße: Rot, häufig durch Fadenverletzungen oder Infektionen verstümmelt
  • Kot: Weißlich-grauer, ätzender Kot in großen Mengen — wichtigstes Erkennungsmerkmal eines Befalls
  • Geräusche: Charakteristisches Gurren, besonders in den Morgenstunden
  • Nester: Primitive Neststrukturen aus Zweigen, Draht und Abfall an geschützten Stellen

Tauben sind ausgesprochen standorttreu und kehren immer wieder zu denselben Schlaf-, Brut- und Futterplätzen zurück. Ein Weibchen kann unter günstigen Bedingungen bis zu acht Bruten pro Jahr mit je zwei Jungtieren aufziehen, was die Populationen an befallenen Gebäuden innerhalb weniger Monate erheblich anwachsen lässt. Besonders problematisch ist die soziale Struktur der Tiere: Wo eine Gruppe regelmäßig rastet, folgen weitere Tauben. Saisonale Schwankungen sind gering — Tauben brüten nahezu ganzjährig, mit einem Höhepunkt zwischen März und Oktober. In Innenstädten, Bahnhöfen, Getreidesilos und auf Industriedächern können sich Kolonien von mehreren Hundert Tieren bilden.

Taubenbefall am Gebäude? Jetzt handeln — jeder Tag ohne Schutz bedeutet mehr Kot, mehr Schäden und höhere Folgekosten!

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Taubenspikes und Schutznetze als mechanische Taubenabwehr an Fassade

Risiken, Schäden und rechtliche Aspekte bei Taubenbefall

Taubenbefall ist weit mehr als ein ästhetisches Problem. Der Kot der Tiere enthält eine Vielzahl von Krankheitserregern und greift gleichzeitig Baumaterialien chemisch an. Wer einen Taubenbefall ignoriert, riskiert erhebliche Folgekosten und im gewerblichen Bereich auch rechtliche Konsequenzen.

  • Gesundheitsrisiken: Taubenkot kann die Erreger von Ornithose (Psittakose), Salmonellose, Kryptokokkose und Histoplasmose enthalten; eingetrockneter Kot wird zu feinem Staub, der beim Einatmen Lungen- und Atemwegserkrankungen auslösen kann
  • Parasiten: Tauben sind Wirte für Taubenzecken (Argas reflexus), Taubenflöhe, Federlinge und Milben, die bei Verlassen des Nestes auch Menschen befallen und starken Juckreiz sowie allergische Reaktionen verursachen
  • Bausubstanzschäden: Taubenkot enthält Harnsäure mit einem pH-Wert unter 4 — er greift Beton, Naturstein, Metall und Dachziegel an; bei starkem Befall entstehen innerhalb weniger Jahre irreparable Schäden
  • Verstopfungen: Nistmaterial und Federn verstopfen Dachrinnen, Abflüsse und Lüftungsanlagen, was zu Wasserschäden und Brandgefahren führen kann
  • Imageschäden: Für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel bedeutet sichtbarer Taubenbefall erhebliche Reputationsschäden und kann behördliche Auflagen nach sich ziehen
  • Seuchengefahr: In Lebensmittelbetrieben kann Taubenbefall zur sofortigen Betriebsschließung durch das Veterinäramt führen

Aus rechtlicher Sicht sind Tauben in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als besonders geschützte Tierart eingestuft. Das bedeutet: Tauben dürfen nicht ohne weiteres getötet, ihre Nester und Eier nicht ohne behördliche Genehmigung zerstört werden. Ausnahmen regeln die jeweiligen Landesjagdgesetze sowie Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden. Eigenmächtige Vergiftungsaktionen oder das Aufstellen von Fallen ohne Genehmigung sind strafbar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Hauseigentümer und Betreiber gewerblicher Liegenschaften sind zudem im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, von Taubenbefall ausgehende Gefahren für Dritte zu beseitigen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche.

Taubenbekämpfung und Prävention — Maßnahmen im Überblick

Die Bekämpfung von Tauben erfordert ein systematisches Vorgehen, das auf Vergrämung, bauliche Absicherung und konsequente Nachkontrolle setzt. Da Tauben unter Naturschutz stehen, sind letale Methoden nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung zulässig. Effektive Taubenabwehr kombiniert daher mehrere Maßnahmen:

  1. Bestandsaufnahme und Befallsanalyse: Zunächst werden alle Aufenthalts-, Brut- und Schlafplätze der Tauben am Gebäude kartiert. Kotmengen, Neststandorte und Einflugöffnungen werden dokumentiert, um die geeigneten Abwehrmaßnahmen gezielt planen zu können.
  2. Mechanische Vergrämungssysteme installieren: Taubenspikes (Edelstahlnadeln) auf Simsen, Fensterbänken und Dachkanten verhindern das Landen. Taubennetze aus UV-stabilisiertem Polyethylen sichern Balkone, Innenhöfe und Dachbereiche vollflächig ab. Elektrische Abwehrsysteme (Stromschienen) sind besonders für denkmalgeschützte Gebäude geeignet, da sie kaum sichtbar sind.
  3. Biologische und optische Vergrämung: Greifvogelattrappen, Spiegelfolien und akustische Vergrämungsgeräte können ergänzend eingesetzt werden, verlieren jedoch bei intelligenten Stadttauben schnell ihre Wirkung und sollten daher nur als Ergänzung zu baulichen Maßnahmen dienen.
  4. Professionelle Reinigung und Desinfektion: Vor der Installation von Abwehrsystemen müssen Kotablagerungen fachgerecht entfernt und befallene Flächen desinfiziert werden. Dies erfordert Schutzausrüstung (FFP3-Maske, Schutzanzug) und eine fachgerechte Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den Vorgaben der Abfallentsorgung.

Für eine dauerhaft wirksame und rechtssichere Taubenabwehr empfiehlt sich die Beauftragung geprüfter Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung. Diese kennen die aktuellen Vorschriften des Biozidrechts, der Landesjagdgesetze und des Naturschutzrechts, verfügen über zertifizierte Abwehrsysteme und können im Bedarfsfall Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden einholen. Eigenversuche ohne Fachkenntnis führen häufig nur zu einer kurzfristigen Verdrängung der Tiere, nicht aber zu einer nachhaltigen Lösung — und können im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So läuft der Einsatz gegen Tauben ab

Diagnose: Befall dokumentieren und Ausmaß einschätzen

Begehen Sie das gesamte Gebäude und dokumentieren Sie alle Stellen mit Kotablagerungen, Nestern und regelmäßigem Taubenaufkommen mit Fotos. Achten Sie auf verstopfte Dachrinnen, Einflugöffnungen in Dachböden sowie Anzeichen von Taubenzecken in angrenzenden Innenräumen. Eine genaue Bestandsaufnahme ist die Grundlage für jede wirksame Abwehrmaßnahme und erleichtert die Kommunikation mit einem Fachbetrieb erheblich.

Sofortmaßnahmen: Zugang sperren und Kontakt minimieren

Schließen Sie offene Einflugöffnungen zu Dachböden und Kellern provisorisch mit Drahtgitter. Entfernen Sie Futter- und Wasserquellen im Umfeld des Gebäudes. Betreten Sie stark kontaminierte Bereiche nur mit Atemschutzmaske (FFP3) und Einweghandschuhen. Vermeiden Sie das Aufwirbeln von eingetrocknetem Kot. Informieren Sie Mitbewohner oder Mieter über die Gesundheitsrisiken und notwendige Schutzmaßnahmen.

Fachbetrieb beauftragen: Rechtssichere Abwehr installieren lassen

Beauftragen Sie einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer mit einer Vor-Ort-Begehung und einem individuellen Abwehrkonzept. Geprüfte Fachbetriebe kennen die aktuellen Vorschriften des Naturschutz- und Biozidrechts, führen die fachgerechte Reinigung und Desinfektion durch und installieren dauerhaft wirksame Systeme wie Taubennetze, Spikes oder Stromschienen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Garantiebedingungen geben.

Kontrolle: Wirksamkeit prüfen und Wartung sicherstellen

Kontrollieren Sie die installierten Abwehrsysteme nach vier bis sechs Wochen auf Vollständigkeit und Funktion. Prüfen Sie, ob Tauben neue Ausweichplätze am Gebäude gefunden haben, und lassen Sie diese umgehend nachsichern. Vereinbaren Sie mit dem Fachbetrieb regelmäßige Wartungsintervalle — mindestens einmal jährlich — um die dauerhafte Wirksamkeit der Taubenabwehr zu gewährleisten und Folgeschäden zuverlässig zu verhindern.

Infoblatt Tauben (PDF)

Erkennungsmerkmale, Sofortmaßnahmen und Bekämpfungstipps kompakt für Zuhause.

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Häufige Fragen zu Tauben

Ja, Stadttauben sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Das Töten, Fangen oder die Zerstörung von Nestern und Eiern ist ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zulässig sind ausschließlich nicht-letale Vergrämungsmaßnahmen wie Netze, Spikes oder Stromschienen. In begründeten Ausnahmefällen können die zuständigen Naturschutzbehörden Genehmigungen für weitergehende Maßnahmen erteilen.

Tauben können verschiedene Krankheitserreger auf Menschen übertragen. Besonders relevant sind Ornithose (Chlamydophila psittaci), Salmonellose, Kryptokokkose (durch den Pilz Cryptococcus neoformans im Kot) sowie Campylobacter-Infektionen. Eingetrockneter Taubenkot zerfällt zu feinem Staub, der beim Einatmen Atemwegserkrankungen und Allergien auslösen kann. Zusätzlich sind Tauben Wirte für Taubenzecken (Argas reflexus), die auch Menschen stechen und allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock verursachen können.

Die Kosten für eine professionelle Taubenabwehr variieren stark je nach Gebäudegröße, Befallsintensität und gewählter Methode. Einfache Spike-Installationen an einzelnen Simsen beginnen bei etwa 150–300 Euro. Vollflächige Netzabsicherungen für Balkone oder Innenhöfe kosten je nach Fläche zwischen 500 und mehreren Tausend Euro. Hinzu kommen Kosten für die Vorreinigung und Desinfektion kontaminierter Flächen. Eine individuelle Vor-Ort-Begehung durch einen Fachbetrieb ist die Grundlage für ein realistisches Angebot.

Typische Anzeichen für einen aktiven Taubenbefall sind großflächige weißlich-graue Kotablagerungen auf Simsen, Balkonen, Dachvorsprüngen oder Fahrzeugen, primitive Nester aus Zweigen und Abfall an geschützten Stellen sowie regelmäßiges Gurren in den Morgen- und Abendstunden. Verstopfte Dachrinnen durch Federn und Nistmaterial sowie das Auftreten von Taubenzecken oder Milben in Innenräumen sind weitere Hinweise auf einen ernsthaften Befall.

Taubenspikes sind eine der effektivsten mechanischen Abwehrmethoden, wenn sie fachgerecht und vollflächig installiert werden. Lücken in der Absicherung werden von Tauben schnell gefunden und genutzt. Entscheidend ist die korrekte Auswahl des Spike-Systems (Breite, Materialgüte) und eine professionelle Montage ohne Unterbrechungen. Ergänzt durch Netze an kritischen Bereichen bieten Spikes einen langfristigen Schutz. Regelmäßige Kontrollen und Wartungen sind dennoch empfehlenswert, da sich Kot und Nistmaterial über die Spikes ansammeln können.

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht und damit die Pflicht zur Beseitigung von Taubenbefall beim Eigentümer bzw. Vermieter der Immobilie. Dieser ist verpflichtet, von Taubenbefall ausgehende Gefahren für Mieter und Dritte zu beseitigen. Mieter sollten einen Befall umgehend schriftlich beim Vermieter melden. In Mietverhältnissen kann vertraglich geregelt sein, wer für kleinere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zuständig ist — im Zweifel gilt jedoch die gesetzliche Regelung zugunsten der Vermieterverantwortung.

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